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Corona-Hilfen: Abrechnen und Neustarten

Seit dem 5. Mai 2022 können die Schlussabrechnungen der Corona Überbrückungshilfen durchgeführt werden.

Die Abrechnungen sind entsprechend der Hilfe-Phasen gegliedert. In einem ersten Schritt können die Überbrückungshilfen I-III sowie den November- und Dezemberhilfen abgerechnet werden. In einem weiteren Schritt werden die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV abgerechnet. Die Schlussabrechnung ist für sozialwirtschaftliche Organisationen von zentraler Bedeutung, dass ohne eine Schlussabrechnung, die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen sind.

Der Umfang einer Abrechnung hängt dabei stark vom Komplexitätsgrad der Unternehmung ab. So sind z.B. interne Verrechnungsverfahren mit besonderer Sorgfalt darzulegen. Gleichzeitig bietet die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen auch die Möglichkeit sich mit dem wirtschaftlichen Neustart zu befassen und Potentiale für Kostensenkungen ausfindig zu machen. So sollten nur die Aktivitäten auch wieder in Angriff genommen werden, welche unter den neuen Preisbedingungen einen Mehrwert für das Unternehmen darstellen.

Sie möchten die Schlussabrechnung erstellen und benötigen Unterstützung dabei?

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