Rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, litten unter Schließungen und Umsatzausfällen durch die Corona-Krise. Dabei konnten viele dieser Unternehmen bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren.
Diese Lücke im System wurde seit kurzem geschlossen. Gute Nachrichten auf die schnell reagiert werden sollte. Seit dem 01. Januar 2021 kann die Corona-Teilhabe-Fonds für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich von September 2020 bis März 2021. Zu den erstattungsfähigen Elementen gehören unter anderem auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.
Es wird mit einer schnellen Verausgabung der Mittel gerechnet, da auch große Träger die Hilfen in Anspruch nehmen können. Die Anträge werden in zeitlicher Reihenfolge der Antragsstellung freigegeben. Deshalb legen wir Ihnen sehr ans Herz die angebotenen Hilfen des Corona-Teilhabe-Fonds zeitnah zu beantragen.
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